Erste Abmahnwelle wegen fehlender Handelsregisterangaben in geschäftlichen E-Mails Ziemlich unbemerkt ist Ende 2006 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten,die auch E-Mails als Geschäftsbriefe einstuft. Durch diese Errungenschaftunserer EU müssen E-Mails ebenfalls alle Kennzeichnungen tragen, die aufBriefen zu finden sind, also beispielsweise alle Handelsregister-Angaben.
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