Abmahnwelle wegen fehlender Inhalte in geschäfttlichen E-Mails

Erste Abmahnwelle wegen fehlender Handelsregisterangaben in geschäftlichen E-Mails Ziemlich unbemerkt ist Ende 2006 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten,die auch E-Mails als Geschäftsbriefe einstuft. Durch diese Errungenschaftunserer EU müssen E-Mails ebenfalls alle Kennzeichnungen tragen, die aufBriefen zu finden sind, also beispielsweise alle Handelsregister-Angaben.

Wenn diese fehlen, kommen Abmahnvereine daher und fordern die üblichen 100bis 500 Euro plus fünfstellige Unterlassungserklärung, dazu kommt einemögliche Strafe des Registergerichts bis zu 5000 Euro. Diese Kennzeichnungist bei Einzelunternehmern ohne HRB-Eintrag nicht weitreichend, da genügenVorname und Name des Unternehmers. Bei einer GbR, einer OHG oder gar einerGmbH wird es schon sehr umfangreich. Bitte vertrauen Sie nicht auf diese Hinweise, sondern lesen Sie die Informationenin den Heise Artikeln selbst nach, Sie finden dort ausführlichere Informationensowie auch entsprechende Beispiele für Signaturen bzw. die Vorschriften. Erschreckend ist allerdings dabei, das ab jetzt z.B. die Signatur einergeschäftlichen SMS wesentlich länger ist, als der eigentliche Textselbst, bzw. die Länge sogar über die eigentliche Größe der standardSMS hinaus geht.

Links:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84670

http://www.heise.de/resale/artikel/84557  

Quelle: Heise Newticker bzw. NewsarchivNewsletter einiger Partner

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