Rechtskonform abGEZockt? 5,52 Euro für internetfähige Endgeräte

Vor wenigen Tagen haben wir hier über die Veränderungen bei den Zwangsabgaben zur GEZ berichtet, diese sind nun Gesetz geworden.Im Kern werden von der Veränderung nur Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen getroffen, die nun monatlich zu 5,52 Euro für die GEZ verdonnert werden, wenn Geräte vorhanden sind, die (theoretisch oder faktisch) in der Lage zum Empfang der bekannten Sender über das Internet sind.

Von Berechtigung und Gerechtigkeit für diese zusätzliche Erhebung keine Spur:

Dieselbe Summe wird von allen Unternehmen erhoben, von der 1-Mann-Garagen-Firma bis zum Großunternehmen, ganz unabhängig von der Zahl der Endgeräte.Völlig ohne Berücksichtigung bleibt die tatsächliche Nutzbarkeit der vorhandenen technischen Plattform. Auch wenn in einem Gewebebetrieb nur ein PC mit DOS-Betriebssystem eingesetzt wird, muss trotzdem GEZahlt werden, auch wenn gar keine tatsächliche Empfangsmöglichkeit gegeben ist.Auch die Unterstellung, mit einem Handy ein gebührenpflichtiges Empfangsgerät zu besitzen, ist eine inhaltslose Unterstellung. Nur ein kleiner Teil der heute verfügbaren und eingesetzten Handys kann einen TV- bzw. Radio-Empfang tatsächlich realisieren.Über diesen gesamten vorsätzlichen technischen Unterstellungen schwebt eine Grundhaltung, die uns am meisten ärgert: Haben Sie während Ihrer Arbeitszeit die Gelegenheit, Fernsehsendungen zu verfolgen? Nein?! Schade. Bei den Bürokraten der GEZ scheint das ja durchaus der anzunehmende Normalfall zu sein, wenn sie es anderen unterstellen.

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